AGB

 

AGB für Visualisierungs Trainings

GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle über Beate Kopp durchgeführten Workshops. Vertragspartner ist Beate Kopp DESIGN.KONZEPT (nachfolgend: Beate Kopp).

Abweichende AGB des Kunden oder des Teilnehmers, die von Beate Kopp nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für Beate Kopp unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Als Teilnehmer gelten Personen im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In anderen Fällen handelt es sich bei den Kunden um Unternehmer gemäß § 14BGB.

Mit Anmeldung des Teilnehmers zu einem Workshop gelten die AGB als vereinbart.

 

LEISTUNGEN

Die angebotenen Workshops sind Fortbildungsveranstaltungen von Beate Kopp. Die Schulungsinhalte sind je nach Workshop für Personen ohne jegliche Vorkenntnisse, für Personen, die Vorwissen mitbringen, oder bei speziellen Themen nur für Profis geeignet. Die dem jeweiligen Workshop-Programm zu entnehmenden Themen geben Auskunft darüber, welches Vorwissen erforderlich ist. Die angebotenen Workshops verstehen sich als Live–Veranstaltungen, in deren Rahmen individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer und Kunden eingegangen wird. Deshalb kann je nach Teilnehmerbesetzung und Interesse von den Inhalten abgewichen werden.

Die Anreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und Rechnung. Zusätzliche Leistungen wie Übernachtungen, Personentransfers und andere Zusatzleistungen sind nicht in der jeweiligen Kursgebühr enthalten.

 

ANMELDUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Teilnehmer wählt aus dem Seminarprogramm den entsprechenden Workshop aus und bucht diesen per Mail. Anschließend erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Vertrag über die verbindliche Teilnahme an dem Workshop kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande. Die Zahlung der vollständigen Kurgebühren muss bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf dem Bankkonto von Beate Kopp gutgeschrieben sein. Erst nach Zahlungseingang wird dem Teilnehmer die Teilnahme am Workshop garantiert. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Teilnahme des Workshops als Vorauszahlung fällig.

Die Buchung eines Workshops ist verbindlich. Die rechtsverbindliche Buchung bleibt vom rechtzeitigen Eingang der Kursgebühr oder einer Anzahlung unberührt. Bei Nicht-Eingang der Kursgebühr vor Kursbeginn oder bei Nicht-Erscheinen des Kursteilnehmers zum Kurstermin sind die Kursgebühr dennoch voll zu zahlen.

Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer und Kunden werden vom Veranstalter streng vertraulich behandelt und aus Gründen des Datenschutzes nicht an Dritte weitergegeben.

 

STORNIERUNG

Die Buchung der Workshops, Schulungen und Vorträge ist verbindlich und mit Absenden des Anmeldeformular werden folgende Stornierungsvereinbarungen getroffen:

Die Stornierung der Teilnahme bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bereits getätigte Zahlungen werden in vollem Umfang zurück erstattet.

Bei Stornierung der Teilnahme bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr fällig. Bereits getätigte Zahlungen werden zu 50% erstattet. Bei Benennung einer Ersatzperson entfällt diese Bearbeitungsgebühr.

Bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr fällig. Bereits getätigte Zahlungen werden nicht erstattet. Erkrankt ein Teilnehmer oder kann aus wichtigen persönlichen Gründen nicht teilnehmen, so ist die Benennung einer Ersatzperson in Absprache mit Beate Kopp möglich.
Schreiben Sie mir dazu bitte eine E-Mail mit dem Vor- und Zunamen sowie E-Mailadresse des Ersatzteilnehmers an mail@beatekopp.de und geben Sie darin bitte Termin und Ort des Workshops an.

 

RÜCKTRITTSRECHT BEI AUSFALL EINES WORKSHOPS

Alle angebotenen Workshops, Schulungen und Vorträge erfordern eine gewisse Mindestanzahl an Teilnehmern. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich Beate Kopp eine Absage der Veranstaltung vor. Bei einer Stornierung eines Workshops durch den Veranstalter wird dem Kunden das Entgelt vollständig und unbar erstattet.

Eine Woche vor Beginn eines Workshops werden die Teilnehmer benachrichtigt, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist und der Workshop wie geplant stattfinden kann.

Weiterreichende Forderungen oder Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausfalles eines Workshops seitens der Teilnehmer und Kunden gegenüber Beate Kopp können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Das gilt auch für evtl. schon gebuchte Anreisen und Übernachtungen.

 

NUTZUNGSRECHTE

Die von Beate Kopp zu Schulungszwecken ausgehändigten Unterlagen, Bilder, Filme oder sonstige urheberrechtlich geschützte Dokumente dürfen von den Teilnehmern und Kunden nur zum persönlichen Gebrauch genutzt werden. Insbesondere die nachträgliche Veröffentlichung jeglicher Art ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Grafische Visualisierung und des jeweiligen Referenten nicht zulässig. Jegliche Form der Vervielfältigung, insbesondere die kommerzielle Nutzung, ist ausdrücklich untersagt. Werden im Rahmen des Workshops von den Teilnehmern Bilder erstellt, so sind insbesondere das Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen.

Ausgewählte Fotos der Workshops, Schulungen und Vorträge werden teilweise im Rahmen von Beiträgen auf Internetseiten und Social-Media-Plattformen (wie Facebook, linkedin oder weiteren) veröffentlicht. Dies dient zur Werbung oder nachträglichen Dokumentation. Sollte ein Teilnehmer oder Kunde im Rahmen dieser Veröffentlichung nicht abgebildet werden dürfen, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.

 

HAFTUNG / HAFTUNGSENTBINDUNG

Die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen von Beate Kopp erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der verbindlichen Anmeldung an den Veranstaltungen von Beate Kopp ist sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bewusst, dass er/sie für alle von ihm/ihr verursachten Personen- Sach- und Vermögensschäden selbst die zivil- und strafrechtliche Verantwortung übernimmt. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt vorab den Verzicht auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter – Beate Kopp. Eine Garantie für die Richtigkeit von Aussagen oder Informationen, die im Rahmen von den Workshops vermittelt werden, wird nicht übernommen.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabsprachen bestehen nicht. Nebenabsprachen zu einem Workshop-Angebot oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche ist München.

 

 

AGB für Illustrationen / Graphic Recording

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle über Beate Kopp durchgeführten Arbeiten. Vertragspartner ist Beate Kopp DESIGN.KONZEPT (nachfolgend: der Designer). und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

URHEBERRECHT und NUTZUNGSRECHTE

1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

VERGÜTUNG

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar sind 100% des Rechnungsbetrages nach Erbringung der Leistungen der einzelnen Projektbestandteile, lt. Angebot, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4.  Über dieses Angebot hinaus gehende Leistungen werden gemäß Zeit und Material abgerechnet, sofern der Kunde dafür kein weiteres Angebot anfordert.

FREMDLEISTUNGEN

3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Bildrechte, Kurierfahrten, Programmierung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

EIGENTUM

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

05. Herausgabe von Daten

5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

HAFTUNG

6.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-
führen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

6.2. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

6.3. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs-und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

6.4. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

GESTALTUNGSFREIHEIT und VORLAGEN

7.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

STORNIERUNG und Verschiebung

Bei Stornierung des Auftrages werden die bis dahin angefallenen Arbeitsaufwendungen nach Zeit berechnet. Stornierungen von Live-Einsätzen werden bis 14 Tage vor der Veranstaltung mit 50%, ab 14 Tage vor der Veranstaltung mit 100% des vereinbarten Honorars und den bis dahin angefallenen Reisekosten berechnet.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

Falls eine termingebundene Leistung zu dem im Auftrag angegebenen Termin Aufgrund von Krankheit der Auftragnehmerin, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse nicht erbracht werden kann, besteht kein Anspruch auf Erbringung  der Leistung oder auf Schadenersatz.

Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Verschiebung des im Angebot festgelegten Termins für eine termingebundene Leistung seitens des Auftraggebers gilt Folgendes:

  a) Eine Verschiebung auf einen Termin, den die Auftragnehmerin wahrnehmen kann, ist kostenfrei.

  b) Bei Verschiebung auf einen Termin, den die Auftragnehmerin nicht wahrnehmen kann, oder eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit gilt die Verschiebung als Stornierung.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabsprachen bestehen nicht. Nebenabsprachen zu einem Angebot oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche ist München.